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AGB |
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Allgemeine Verkaufs -und Lieferbedingungen Wieland Boku AG, CH - 3671 Brenzikofen
1. Allgemeines
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, gelten für sämtliche Geschäftsabschlüsse die folgenden allgemeinen Verkaufs - und Lieferbedingungen.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote und Preislisten sind unverbindlich, technische Änderungen sowie Mass - und Gewichtsänderungen behalten wir uns vor. Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich.
2.2 Technische Unterlagen sind vom Besteller vertraulich zu behandeln. Sie bleiben geistiges Eigentum der Firma WIELAND BOKU AG und dürfen weder kopiert noch vervielfältigt werden, noch Dritten in irgendeiner Weise zur Kenntnis gebracht werden. Sämtliche Unterlagen und Angebote die nicht zu einer Bestellung führen sind uns auf Verlangen zurückzugeben.
3. Lieferung
3.1 Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs - und Lieferbedingungen. Änderungen oder Vereinbarungen die davon abweichen bedürfen der Schriftform.
3.2 Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, sie verlängert sich angemessen bei Eintritt von Hindernissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Hierzu gehören auch Streik und sonstige unvorhergesehene Ereignisse im Lieferbetrieb und dessen Unterlieferanten.
3.3 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers, die Kosten einer eventuellen Transportversicherung trägt der Käufer.
4. Preise
4.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage, Installation und Inbetriebnahme.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jegliche Abzüge.
5.2 Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden bankübliche Zinsen, sowie alle in diesem Zusammenhang entstandenen Mahn - und sonstigen Kosten als Verzugszinsen berechnet.
5.3 Bei Anlagen , die nach Bedarf des Bestellers zusammengesetzt werden, gilt folgende Zahlungsweise: 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung, 1/3 nach der jeweiligen Vereinbarung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten durch den Käufer im Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Käufers einzutragen; der Käufer gibt mit seiner Unterschrift zu diesem Vertrag sein Einverständnis im Sinne des Art. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte ( vom 19.12.1910), so dass der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirken des Käufers eintragen lassen kann. Rechtsgeschäfte und/oder tatsächliche Verfügungen irgendwelcher Art, welche die Rechte des Verkäufers, insbesondere das ausschließliche Eigentumsrecht, beeinträchtigen oder durch die Gebrauchsüberlassung an den Käufer die dem Eigentümer verbleibenden Besitzes- und Verfügungsrechts schmälern, sind unzulässig. Erhebt ein Dritter Anspruch auf den Kaufgegenstand, ist der Verkäufer unverzüglich zu orientieren; es ist ihm sofort schriftlich mitzuteilen. Der Verkäufer wird ausdrücklich ermächtigt einem allfälligen Vermieter den Eigentumsvorbehalt mitzuteilen.
7. Garantie
7.1 Wir leisten Garantie für Mängel, die sich bei Einschichtbetrieb und vorgeschriebener Wartung innerhalb 12 Monaten auf mechanischen und elektrischen Teilen und 6 Monaten auf elektronischen Teilen nach Lieferung einstellen.
7.2 Der Käufer hat Anspruch auf die Beseitigung von Mängeln an den von uns gelieferten Geräten. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei natürlichem Verschleiss, ungeeigneter oder unsachgemässer Lagerung oder Verwechslung der Geräte, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, nicht vorschriftsmässiger Wartung oder unsachgemässer Behandlung und Bedienung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.
7.3 Unsere Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die vorerwähnte Garantie. Weitergehende Ansprüche wegen direkter oder indirekter Schäden infolge des Liefertermins, der Güte, Lieferung oder irgendwelcher anderer Gründe sind ausgeschlossen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen und alle anderen beiderseitigen Verpflichtungen ist immer der Sitz unserer Firma, CH - 3671 BRENZIKOFEN BE. Die Rechtsbestimmungen der Parteien sind ausschliesslich nach Schweizer Recht zu beurteilen.
Brenzikofen, den 14. Januar 1991
ACHTUNG!!! Diese AGB werden zurzeit angepasst. Wir werden Sie auf unserer Site auf die Änderungen hinweisen!
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